Checklisten & Hilfe zur Selbsthilfe

Viele Mitglieder reichen uns Unterlagen zur Überprüfung ein. In manchen Fällen kann das Anliegen „vom Schreibtisch aus“ bearbeitet werden. In der Regel benötigen unsere Fachleute allerdings  weitere Informationen von Ihnen, denn nur Sie wissen beispielsweise, ob die abgerechneten Positionen der Betriebskostenabrechnung tatsächlich durchgeführt wurden oder wie Ihre Wohnung ausgestattet ist.

Anhand der folgenden Checkliste können Sie die wichtigsten Punkte für die Beratung vorbereiten. Bitte reichen Sie die Informationen mit den Unterlagen zur Prüfung ein. Dies erleichtert die Bearbeitung.

Wichtig: Ein Beratungstermin oder eine Rücksprache in der Kurzberatung können trotzdem erforderlich  sein.

Aktuell steht die Checklisten Betriebs- und Heizkosten und die Checkliste Mängelbeseitigung (inkl. Musterbrief zur Mängelanzeige)  zur Verfügung. Die Checkliste zum Thema Modernisierung wird in Kürze ergänzt. Bitte beachten Sie hier auch unseren kostenfreien Ratgeber zum Thema:

Ratgeber Modernisierung

Betriebskostenabrechnung

  • Wann ist die Abrechnung bei Ihnen angekommen? Vermieter haben ein Jahr Zeit eine Abrechnung zu erstellen. Kommt sie verspätet an, müssen Mieter:innen mögliche Nachzahlungen nicht leisten.
  • Stimmen die angegebenen Vorauszahlungen? Wenn Sie mehr gezahlt haben, reichen Sie bitte Zahlungsbelege in Kopie ein.
  • Werden Kostenpunkte abgerechnet, die nicht oder nur wenig durchgeführt werden? Reinigen Sie beispielsweise das Treppenhaus selbst und Sie sollen trotzdem auch für die Treppenhausreinigung zahlen?
  • Sind einzelne Positionen deutlich teurer geworden oder neu hinzugekommen? (Reichen Sie daher bitte auch mindestens eine ältere Abrechnung zum Vergleich ein, sofern sie bei uns nicht vorliegt.)
  • Sind die Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart? Die Rechtsprechung ist hier eher vermieterfreundlich. Reichen Sie uns daher unbedingt auch Ihren Mietvertrag in Kopie ein, sofern er nicht schon bei uns vorliegt.
  •  Sind die Kosten zu hoch? Einen ersten Anhaltspunkt bietet der Betriebskostenspiegel. Er gibt Durchschnittswerte an. Den aktuellen Betriebskostenspiegel finden Sie hier

Heizkostenabrechnung

  • Wann ist die Abrechnung bei Ihnen angekommen? Vermieter:innen haben nur ein Jahr Zeit eine Abrechnung zu erstellen.
  • Stimmen die angegebenen Vorauszahlungen?
  • Haben Sie eine Nachforderung bereits (unter Vorbehalt) gezahlt?

Nur bei Zentralheizungen:

  • Sind bei Ihnen fernablesbare Zähler eingebaut?
  • Haben Sie ab 2022 monatliche Verbrauchsinformationen erhalten? Wenn ja, reichen Sie diese bitte mit ein. Wenn nicht, teilen sie uns dies bitte mit. 

Wohnungsmängel

  • Welche Mängel bestehen konkret? Wo befinden sich die jeweiligen Mängel? 
  • Wann ist der Mangel erstmalig aufgetreten?
    Sofern er bereits bei Vertragsschluss existierte: Haben Sie hierzu mietvertraglich etwas mit dem Vermieter vereinbart (schriftlich/mündlich) und gibt es dafür Zeugen? 
  • Wann und wie (per Telefon, per Brief, per Email) wurde der Mangel dem Vermieter angezeigt? Bitte reichen Sie, falls vorhanden, entsprechenden Schriftverkehr in Kopie ein.
    Ein Muster eines möglichen Mängelschreibens finden Sie hier (pdf).
  • Dokumentieren Sie bitte den Mangel mit aussagekräftigen Fotos oder durch Zeugenaussagen (z.B. bei Schimmel und Feuchtigkeit einen Zollstock danebenhalten).
    Bei Heizungsausfällen muss der Mangel ebenfalls dokumentiert werden.  Bitte messen Sie die Temperaturen in den verschiedenen Räumen morgens/mittags/abends und fotografieren Sie die Messgeräte ab. Gleiches gilt für die Außentemperatur. 
  • Die Miete sollte „unter Vorbehalt“ gezahlt werden und dies insbesondere bei der Überweisung durch entsprechenden Zusatz kenntlich gemacht werden
  • Haben Sie bereits die Miete wegen der Mängel gemindert? Wenn ja, für welche Monate und in welcher Höhe/um wieviel Prozent?

Weitere Informationen

Ratgeber Mängelbeseitigung

Beratungstermin
vereinbaren unter
0231 / 55 76 56-0
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr
Fr.8:00 bis 14:00 Uhr
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