Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen, die zwar ein Einkommen (Gehalt, Rente) erzielen, das aber nicht ausreicht. Es ist nicht zu vergleichen mit ALG II oder Grundsicherung, wo die gesamten Wohnkosten übernommen werden. Wohngeld ist kein Almosen. Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Rechtsanspruch darauf. Dennoch wird es – bisher – von rund der Hälfte der Anspruchsberechtigten nicht beantragt.
Wohngeld nur auf Antrag
Wohngeld kommt nicht von allein ins Haus. Erforderlich sind ein Antrag und der Nachweis, dass die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sind. Mieterinnen und Mieter sollten sich nicht scheuen, einen solchen Antrag zu stellen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat auf Wohngeld genauso Anspruch wie auf Kindergeld oder eine Steuerrückzahlung. Zu beachten ist, dass es Wohngeld nicht rückwirkend gibt, sondern erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Daher im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen.
Weitere Informationen finden Sie im Wohngeld-Ratgeber. Ab Januar 2023 gelten neue Einkommens- und Mietobergrenzen. Die aktuellen Werte finden Sie in der Ausgabe IV/2022 des Mieterforum.
Wohngeldrechner des Landes NRW
Mit dem Online-Wohngeldrechner des Landes NRW können Sie auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechen. Über den Wohngeldrechner können Sie auch direkt online einen Antrag auf Wohngeld stellen.
www.wohngeldrechner.nrw.de
Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle, nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, ermittelt werden.
Wohngeldstellen in unserem Vereinsgebiet
Wohngeldstelle Dortmund
Wohngeldstelle Castrop-Rauxel
Wohngeldstelle Lünen
Wohngeldstelle Waltrop