14. Juni 2013 (Miet- und Wohnungsrecht)

Veranstaltungshinweis: „Neues zum Mietrecht aus Karlsruhe“

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Mietrechtsproblemen. Veranstaltung am Montag, 17. März 2013, 19.00 Uhr, VHS Dortmund

Seit über zehn Jahren ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auch in Mietrechtsfragen die zuständige Revisionsinstanz. Die Grundsatzentscheidungen des BGH zu Mietrechtsfragen sollen die Einheitlichkeit der allgemeinen Rechtsprechung wahren. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des BGH ist für alle am Mietrecht Interessierten von großer Bedeutung.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden deshalb aktuelle BGH-Entscheidungen des letzten Jahres zum Mietrecht vorgestellt. Wann dürfen Tiere gehalten werden? Welche Vorauszahlungen müssen bei falschen Abrechnungen gezahlt werden? Wie müssen Leerstände berücksichtigt werden? Wann droht Eigenbedarf?

Montag, 17. März 2013, 19.00 Uhr, in den Räumen der Volkshochschule im VHS-Gebäude, Hansastraße 2-4/Ecke Königswall, Dortmund-Innenstadt, Referent: Rechtsanwalt Holger Gautzsch


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