17. April 2014 (Wohnungspolitik)

Deutsche-Bank-Immobilien-Fond kauft 350 ehemalige LSWG-Wohnungen in Lünen von der niederländischen Bouwfonds Real Estate

Lünen. Zum 01. April wechselten 350 Wohnungen in Lünen-Brambauer den Eigentümer (Bestandsliste siehe unten). Die bisherige Eigentümerin, die Bouwfonds Real Estate, Teil der niederländischen Rabo Real Estate Group, hat ihr „GRIV XIV“-Portfolio an die DWS ACCESS Wohnen Spezial 2 GmbH & Co KG in Frankfurt am Main verkauft.

Verkaufte Wohnungen in der Straße Am Dahl in Lünen

Verkaufte Wohnungen in der Straße Am Dahl in Lünen

Hierbei handelt es sich um einen – vermutlich im Aufbau befindlichen – geschlossenen Immobilienfond der Deutsche Bank-Tochter DWS (http://www.dws.de). Der Eigentümerwechsel bringt auch neue Ansprechpartner für die Mieterinnen und Mieter mit sich. Statt der bautra Immobilien aus Bielefeld, ist die alt + kelber Immobilienverwaltung GmbH aus Wuppertal mit der Hausverwaltung beauftragt worden.

Erweiterte Mieterschutzrechte gelten weiter

1998 wurde die städtische Lünener Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH (LSWG) an die RAG Immobilien GmbH verkauft. Zum 01.01.2007 übernahm die niederländische Bouwfonds Real Estate die 350 Wohnungen. „Bei diesem Verkauf wurden erweiterte Mieterschutzrechte als Zusatz zu den Mietverträgen verbindlich vereinbart. Mieter, die zum damaligen Zeitpunkt 60 Jahre und älter waren, erhielten ein Dauerwohnrecht. Alle weiteren damaligen Mieter erhielten im Falle einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einen mindestens zehnjährigen Schutz vor Eigenbedarfskündigen. Diese weit über den gesetzlichen Mieterschutz hinausgehenden Rechte gelten auch bei einem Verkauf weiter.“ sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen und Mängel

Zwar wandelte Bouwfonds Real Estate die Wohnungen nicht in Eigentumswohnungen um, doch Ruhe kehrte unter den Mietern trotzdem nicht ein. Seit 2007 gaben sich drei Hausverwaltungen die Klinke in die Hand. Doch die Probleme der Mieter blieben.

„Die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre sind fehlerhaft. Wir haben für unsere Mitglieder zahlreiche erfolgreiche Prozesse vor Gericht geführt. Viele Mieter beschweren zudem über nicht beseitigte Mängel und Instandhaltungsstau an den Gebäuden.“ berichtet Rechtsanwältin Martina Bohn Rechtsberaterin beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. aus Ihren Gesprächen mit den Mietern.

Gespräche mit Deutscher Bank

Nach Bekanntwerden des Eigentümerwechsels hat der Mieterverein Dortmund die Deutsche Bank-Tochter DWS angeschrieben, um über die zukünftige Entwicklung der Wohnungen zu sprechen. „Wir wollen erfahren, was die Mieter erwartet. Wir fordern zudem die Ausdehnung der erweiterten Mieterschutzrechte auf alle jetzigen Mieter“ sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Mietertipp bei Wohnungsverkäufen

"Kauf bricht nicht Miete"

Grundsätzlich gilt: Wer ein Haus erwirbt, "kauft" auch die Mieter und die Mietverträge. "Kauf bricht nicht Miete" bestimmt der § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Deshalb sind keine neuen Vereinbarungen erforderlich. Also: Nichts unterschreiben und erst rechtlichen Rat einholen. Die den Altmietern vertraglich zugesicherten erweiterten Mieterschutzrechte gelten weiter!“ erklärte Rechtsanwältin Martina Bohn, Rechtsberaterin beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Vorsicht bei der Zustimmung zur Kautionsübertragung

Im Informationsschreiben an die Mieter zum Eigentümerwechsel findet sich auch eine Zustimmungserklärung zur Kautionsübertragung für das Mietverhältnis an den neuen Eigentümer. „Im ersten Moment erscheint es vielleicht nachvollziehbar zu sein, dass die Mietkaution auf den neuen Eigentümer übergehen soll. Doch das Mietrecht (§566a BGB) nimmt den neuen Eigentümer ohnehin in die Pflicht. Die Mieter haben Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Alt- und Neueigentümer. Sollte der Erwerber zahlungsunfähig sein, haftet der Voreigentümer. Stimmen Mieter daher der Kautionsübertragung zu, verzichten sie freiwillig auf ihnen gesetzlich zu stehende Mieterrechte. Wir empfehlen daher allen betroffenen Mietern, der Übertragung der Mietkaution nicht zuzustimmen.“ erläuterte Mietervereins-Rechtsanwältin Martina Bohn.

Weitere Informationen gibt der kostenfreie RATGEBER Eigentümerwechsel der unter www.mieterverein-dortmund.de/ratgeber.html und in der Geschäftsstelle des Mietervereins Dortmund an der Kampstr. 4 in der Dortmunder Innenstadt erhältlich ist.

Außenberatungsstellen des Mietervereins in Lünen

Lünen                                                   Lünen-Brambauer

Gesundheitshaus, Roggenmarkt 18-20                     Bürgerhaus, Yorckstraße 19

Mo: 13.00-14.30h                                                             Mo: 15.00-16.00h

Do: 14.00-15.30h

Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung!

Hintergrund: Betroffene Wohnungsbestände

  • Zum Dahl    1-5 , 7 a -c, 9 a -b, 11-19
  • Reichsweg    5,7
  • Mühlenbachstraße    1-3
  • An der Linnerst    2-24, 1-15
  • Am Riepersbusch    2-20
  • Vosskuhle    2-6
  • Kampstraße    6-10
  • Im Dornbusch    1-5

 Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 17.04.2014

 

 

 


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