25. März 2024 ()

Nachbarschaftshilfe - Aufwandsentschädigung für Helfende

In unserer hektischen Welt ist Nachbarschaftshilfe ein unschätzbares Gut. Gerade wenn es um die Pflegebedürftigkeit von Nachbar:innen geht, kann ein unterstützendes Netzwerk vor Ort einen entscheidenden Unterschied machen. Neben einem professionellen Pflegedienst und dem Einsatz von Angehörigen, gibt es häufig auch Hilfe aus der Nachbarschaft, beispielsweise beim Einkauf oder gemeinsamen Aktivitäten gegen die Einsamkeit.

Seit dem 1. Januar 2024 soll es, ohne große bürokratische Hürden, möglich sein eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Hilfe bei der Pflegekasse zu beantragen. Dies gilt bereits ab dem Pflegegrad 1. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Helfenden, ihre Zeit und Energie zu investieren, ohne dabei finanziell benachteiligt zu werden. Gleichzeitig wird die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen gefördert. Dadurch, dass sie notwendige Hilfe in Anspruch nehmen, haben sie die Möglichkeit länger in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Für all jene, die den Wunsch verspüren pflegebedürftige Nachbar:innen zu unterstützen, eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten. Angefangen bei kleinen Alltagshilfen wie Einkäufen oder Begleitung zu Arztterminen bis hin zu regelmäßigen Besuchen und Gesprächen.

Wie wird man Nachbarschaftshelfer:in?

Um offiziell als Nachbarschaftshelfer:in zu gelten und Kosten erstattet zu bekommen, gibt es einige wenige Voraussetzungen. Man darf mit der pflegebedürftigen Person nicht direkt verwandt sein, nicht im selben Haushalt leben und nicht mit der Pflege beauftragt sein.

Die pflegebedürftige Person sollte sich zunächst bei ihrer Pflegekasse über die Möglichkeit und den Ablauf der Aufwandsentschädigung sowie über den Entlastungsbetrag informieren. Grundsätzlich braucht es eine Erklärung bzw. einen Antrag der Person, die helfen möchte. Zusätzlich sollte bestätigt werden, dass die Informationsmaterialien des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz (https://nachbarschaftshilfe.nrw/) bekannt sind oder ein (kostenloser) Kurs besucht wurde.

Was wird erstattet?

Die Pflegekasse zahlt nicht für die aufgebrachte Zeit, sondern erstattet beispielsweise Fahrtkosten zum Arzt, Eintrittspreise oder Materialkosten. Grundsätzlich geht die pflegebedürftige Person in Vorkasse und kann sich dann Teilkosten oder einen Pauschalbetrag von monatlich bis zu 125 Euro erstatten lassen. Dazu werden Rechnungen, Belege, Quittungen etc. benötigt, die bei der Pflegekasse eingereicht werden müssen. Die Helfer:innen können auch selbst mit der jeweiligen Pflegekasse abrechnen, wenn die pflegebedürftige Person dort vorher eine Abtretungserklärung abgegeben hat. Für beide Wege empfiehlt es sich, möglichst früh die Pflegekasse ins Boot zu holen und sich zu erkundigen, wie dort verfahren wird.

Warum ist Nachbarschaftshilfe wichtig?

Oft zögern pflegebedürftige Menschen, um Unterstützung zu bitten, sei es aus Stolz oder der Sorge, anderen zur Last zu fallen. Doch es ist wichtig zu verstehen, dass die Nachbarschaftshilfe von Herzen kommt und das Ziel hat, das Leben für alle Beteiligten angenehmer zu gestalten. Pflegebedürftige Menschen sind auf Hilfe angewiesen, um ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen zu können. Die emotionalen und physischen Herausforderungen des Alltags können durch unterstützende Nachbar:innen erheblich gemildert werden. Dabei gehts nicht nur um praktische Hilfe, sondern auch um menschliche Nähe, soziale Verbundenheit und eine Stärkung des Nachbarschaftsgefühls.

 

Erschienen im Mieterforum Nr. 75 (I/2024).


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