Wenn eine Mahnung aufgrund vermeintlicher Mietrückstände ins Haus flattert, sind viele Mitglieder verunsichert. Es gilt Ruhe zu bewahren! Natürlich sollte man eine Mahnung nicht ignorieren, sich aber davon auch nicht in Panik versetzen lassen und vorschnell zahlen. Rechtsberater Martin Grebe erläutert, worauf man achten sollte.
Der frisch vorgelegte Wohnungsmarktbericht 2023 der Stadt Dortmund zeigt weiterhin die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt. Die Angebotsmieten für Bestandswohnungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 % auf 8,26 €/m², im Neubau sogar auf 12,09 €/m². Der Leerstand sank wieder leicht auf nur noch 1,7 %. Allgemein wird angenommen, dass ein Markt 3-4 % Leerstand benötigt.
Mitten im lang geplanten Skandinavienurlaub meldet sich die Nachbarin von Thomas und Sarah L., Ihre Vermieterin wolle 500 € Mietrückstand einklagen. Ein entsprechender Mahnbescheid sei bei ihnen angekommen. Auch wenn die Ruhe im Urlaub damit erst einmal dahin war, konnte so Schlimmeres verhindert werden und alles zum Guten gewendet werden. Wir erläutern, worauf bei einem Mahnbescheid geachtet werden sollte.
In Bezug auf die Ermittlungen wegen Verdacht auf Falschbilanzierung, Marktmanipulation und Untreue beim Immobilienkonzern Adler sieht der Deutsche Mieterbund NRW systematische Probleme bei kurzfristig gewinnorientierten Wohnungsunternehmen.
(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren die ausbleibende Einigung der Ampel-Koalition für ein Konzept zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit: „Die Blockadehaltung des FDP-geführten Finanzministeriums bremst nicht nur ein zentrales Instrument für mehr bezahlbaren Wohnraum aus, sondern zeigt, dass Mieterinnen und Mieter sich auf diese Ampel-Koalition nicht...
Langfristig bezahlbarer Wohnraum – das ist seit Langem wohnungspolitische Forderung des Mietervereins. Jetzt ist ein großer Schritt getan: Mit der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) soll der kommunale Wohnungsbau wieder in Fahrt kommen. Im Interview erzählen die Geschäftsführer Stefan Bromund und Oliver Lebrecht von den Plänen der DSG.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hält Fernwärme-Preiserhöhungen bei E.ON für rechtswidrig und plant eine gerichtliche Klärung über eine Musterfeststellungskla-ge. Hierfür werden Beispielfälle benötigt - betroffene Verbraucher:innen können sich beim vzbv melden.