28. September 2012 (Miet- und Wohnungsrecht)

Bundesregierung plant Verschlechterungen des Mieterschutzes - Mietrechts-Änderungsgesetz 2012/2013 wird im Bundestag beraten

Im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetzes sollen Mieterrechte abgeschafft und Kündigungsschutzvorschriften eingeschränkt werden. Die geplanten Änderungen sind untauglich, um die von der Bundesregierung erklärten Ziele, wie Erhöhung der energetischen Modernisierungsquote im Gebäudebestand und wirksame Bekämpfung von Wohnungsbetrügern, zu erreichen, so die Kritik des Mietervereins Dortmund udn Umgebung e.V., den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf, der am 27.09.2012 im Bundestag erstmals beraten wurde. Der Mieterverein Dortmund lehnt dieses überflüssige und sozial unausgewogene Gesetz strikt ab.

Das Mietrechtsänderungsgesetz sieht unter anderem vor, das Mietminderungsrecht bei Baumaßnahmen zur energetischen Modernisierung für die Dauer von drei Monaten abzuschaffen. Mieter müssten dann trotz Baulärms, Dreck, Einrüstung des Gebäudes und Verdunkelung der Wohnung, unter Umständen trotz Ausfalls der Heizung und der Warmwasserversorgung weiter die volle Miete zahlen. 

Der Mieterverein Dortmund befürchtet dass mit den geplanten Mietrechtsänderungen eine Flut von Streitigkeiten und Mietrechtsprozessen ausgelöst wird. Gleichzeitig befürchtet der Mieterverein Dortmund das bewährte und ausgewogene soziale Mietrecht durch einen neuen Kündigungstatbestand aufzuweichen. Mieter, die einerseits regelmäßig die Miete zahlen, aber die Mietkaution nicht rechtzeitig eingezahlt haben, sind keine Mietnomaden und keine Wohnungsbetrüger. Unakzeptabel ist es außerdem, wenn Mietern die Räumung der Wohnung künftig per einstweiliger Verfügung droht. Damit wird der Rechtsweg für den Mieter in unangemessener Weise verkürzt.

Welche Verschlechterungen Mieter zu erwarten haben und welche aus Mietersicht dringenden Probleme durch die Bundesregierung nicht berücksichtigt werden, finden Sie in unserem Flyer (pdf) zum Mietrechtsänderungsgesetz.


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