25. August 2023 (Fragen und Antworten)

Antworten zum Thema Mahnungen

Wenn eine Mahnung aufgrund vermeintlicher Mietrückstände ins Haus flattert, sind viele Mitglieder verunsichert. Es gilt Ruhe zu bewahren! Natürlich sollte man eine Mahnung nicht ignorieren, sich aber davon auch nicht in Panik versetzen lassen und vorschnell zahlen. Rechtsberater Martin Grebe erläutert, worauf man achten sollte.

Ich habe eine Mahnung von meiner Hausverwaltung bekommen, obwohl ich meine Miete immer korrekt gezahlt habe. Kann ich die Mahnung ignorieren?

Einer falschen Mahnung muss nicht widersprochen werden. Sie sollten sie aber dennoch nicht ignorieren. Denn auch ohne Mahnung kann Ihr:e Vermieter:in bei einem Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete kündigen.

Es kann immer passieren, dass eine Miete nicht angekommen ist oder die Miete nach einer Mieterhöhung nicht angepasst wurde. Prüfen Sie daher die angemahnten Beträge und Ihre Überweisungen, ob be-
rechtigte Forderungen bestehen. Werden tatsächlich zu Unrecht offene Forderungen angemahnt, ist es sinnvoll, Ihre Hausverwaltung hierauf hinzuweisen.

Meine Hausverwaltung mahnt immer wieder die Nachforderungen aus meiner Betriebskostenabrechnung an, obwohl die Bearbeitung meines Widerspruchs durch den Mieterverein noch läuft. Jetzt habe ich eine dritte und letzte Mahnung erhalten. Droht mir die Kündigung?

Eine dritte und letzte Mahnung ist mietrechtlich irrelevant. Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung berechtigen nicht zu einer Kündigung, wenn Ihnen widersprochen wurde und die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Sofern in der Mahnung keine tatsächlichen Mietrückstände enthalten sind, droht Ihnen keine Gefahr.

Leider verschicken große Wohnungsunternehmen immer wieder automatisierte Mahnungen, die Mitglieder verunsichern. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die angemahnte Forderung nicht besteht. Im Normalfall stehen der Aufwand und der Nutzen allerdings in einem ungünstigen Verhältnis

Ich habe erstmalig eine Mahnung vom Amtsgericht in einem gelben Umschlag erhalten, was heißt das?

Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben (gelber Umschlag), besteht dringender Handlungsbedarf. Hier laufen kurze Fristen, die nicht verlängert werden können. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Mieterforum II/2023.

In der Mahnung sind nicht nur die offenen Forderungen aufgeführt, sondern auch 20 € Mahngebühr. Das finde ich unfair. Muss ich die Mahngebühr zahlen?

Eine Mahngebühr richtet sich immer nach dem Aufwand für die Mahnung. Vermieter:innen dürfen nur die tatsächlich enstandenen Kosten für die Mahnung als Gebühr geltend machen. Konkret sind dies die Druck- und Portokosten sowie Kuvertierung. Entstandene Verwaltungskosten oder Bearbeitungskosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Danach kann bereits eine pauschal vereinbarte Mahngebühr von 2,50 € zu hoch sein. Noch höhere Kosten erkennt auch das Amtsgericht Dortmund in der Regel nicht an. Sie müssten somit nicht zahlen

Veröffentlicht im Mieterforum Nr.72, II/2024


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