18. Oktober 2023 (Miet- und Wohnungsrecht)

Neue Angemessenheitsgrenzen in Dortmund

Für Empfänger:innen von Bürgergeld oder Grundsicherung gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Anmietung einer Wohnung. Die Ergebnisse der Erhebung aktueller Angebotsmieten wurden Mitte August im Sozialausschuss vorgestellt. Die angemessenen Bruttokaltmieten (Grundmiete + kalte Betriebskosten, ohne Heizung) sind je nach Haushaltsgröße zwischen 20 und 150 € gestiegen.

Die im letzten Jahr eingeführten Zuschläge für besonders energiesparsame Wohnungen und für barrierearme Wohnungen bleiben weiterhin bestehen. 

Die aktuellen Werte und Informationen haben wir in unserem Ratgeber zusammengestellt. 


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