Mieterverein Dortmund sieht seine Rechtsauffassung gestärkt und fordert die Deutsche Annington auf die Inkasso-Praxis zu beenden. Im März 2013 stellte die Deutsche Annington, Deutschlands und Dortmunds größter Vermieter, ihre viel kritisierte Inkasso-Praxis um. Statt der Tochterfirma Deutsche Wohninkasso GmbH wurde ein Berliner Anwaltsbüro beauftragt.
Zur Tätigkeit der Deutschen Wohninkasso hatte bereits das Amtsgericht Dortmund in seinem Urteil vom 08.08.2012 (AZ 425 C 6285/12) eine solche Gebühr für rechtswidrig befunden. Wenn ein Mieter eines Wohnungsunternehmens ohne Grund nicht zahlt, kann ein Großvermieter selbst mahnen. Auch eine Mahnung eines Inkassobüro ist ein EDV-Schreiben, mit denkbar geringem Aufwand und geringen Kosten. Das sei gerade einem Großvermieter zuzumuten. Dieser darf nicht unnötige Kosten produzieren, indem er ein Inkassobüro beauftragt.
Das Inkassowesen wurde von der Deutschen Annington ab März 2013 auf den Berliner Rechtsanwalt Jochen H. Schatz und seine Kanzlei „JHS Legal“ übertragen. Neben der eigentlichen Forderung werden Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Der Mieterverein Dortmund kritisierte diese berechneten Gebühren als genauso überflüssig, wie die Inkassogebühren der Deutschen Annington-Tochter Deutsche Wohninkasso GmbH (vgl. Pressemeldung Mieterverein Dortmund vom 27.03.2013 – www.mvdo.de/annington.html).
Das aktuelle Urteil des AG Dortmund vom 06.01.2015 (425 C 6720/14) lässt die Inkasso-Praxis von Deutschlands und Dortmunds größte Vermieterin wie ein Kartenhaus in sich Zusammenfallen und sieht weder eine Grundlage für die Berechnung der Inkasso-Anwaltsgebühren, noch für die Höhe der verlangten Mahngebühren.
„Die Klägerin hat durch jahrelange Übung gezeigt, dass das Mahnwesen von ihr ausgeübt werden kann. Alle dem Gericht bekannten Dortmunder Großvermieter machen dies auch selbst. […] Es fehlt deshalb zum einen das Merkmal der Notwendigkeit dieser Kosten, zum anderen liegt auch ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Das Gericht (AG Dortmund Urt. v. 8.8.2012 - 425 C 6285/12) hat bereits in seiner Entscheidung zum Konzerninkasso der Klägerin darauf hingewiesen, dass es auch bei einem gewerblichen Großvermieter wie der Klägerin, die Einschaltung eines Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden für nicht notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig hält. Daran hat sich nichts geändert.“ (AG Dortmund vom 06.01.2015 425 C 6720/14)
Im Hinblick auf die von der Deutschen Annington verlangten Mahngebühren wird vom AG Dortmund zudem deren Höhe kritisiert: „Im Übrigen hatte das Gericht auch schon darauf hingewiesen, dass eine 1,3 Gebühr für standardisierte Computermahnungen auf keinen Fall in Ansatz gebracht werden kann. Allenfalls wäre eine 0,3 Gebühr ansatzfähig gewesen, wenn man den Anspruch dem Grunde nach bejaht.“ (AG Dortmund vom 06.01.2015 425 C 6720/14)
Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen des Mietervereins Dortmund und bekräftigt die seit dreieinhalb Jahren vertretene Kritik an der Inkasso-Praxis der Deutschen Annington.
Der Mieterverein Dortmund fordert daher die Deutsche Annington auf:
1. Für einfache Mahnungen keine externen Dienstleister mehr zu beauftragen und die bisherige Inkasso-Praxis mit überhöhten Gebühren zu beenden,
2. vom Unternehmen verlangte, aber bisher nicht gezahlte Gebühren, aus den Mieterkonten auszubuchen
3. die Rückzahlung aller Gebühren an die Mieter
4. das Mahnen unberechtigter Forderungen, z.B. bei Widersprüchen gegen Betriebskostenabrechnungen, umgehend zu unterlassen
5. den Vertrag mit dem Anwaltsbüro JHS Legal offen zu legen
„Wenn Vorstandsvorsitzender Rolf Buch seine eigenen Worte zur Mieterfreundlichkeit ernst nimmt, muss er umgehend handeln.“, erklärte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., die Erwartungen an Dortmunds größten Vermieter.
„Betroffene Mieter sollten sich nicht verängstigen lassen, gerade weil oft unberechtigte Beträge angemahnt werden. Echte Rückstände sollten ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu zahlen!“, empfahl Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter des Bereiches Miet- und Wohnungsrecht, beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 13.01.2015
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