2. März 2015 (Wohnungspolitik, Lanstrop)

Mieterverein kritisiert Mahnwelle in Lanstrop: Mieter fühlen sich unter Druck gesetzt

Am vergangenen Freitag (27.02.2015) erhielten zahlreiche Mieter der Groß-Siedlung Lanstrop eine Mahnung Ihrer Vermieterin, der Wohnungsbaugesellschaft (WBG) Lanstrop GmbH, vertreten durch die Hausverwaltung Paul Immobilien GmbH (siehe unten). Darin wurden angebliche Mietrückstände angemahnt und es wurde eine nur zwei Werktage dauernde Zahlungsfrist bis Dienstag, den 03.03.2015 gesetzt.

Der Mieterverein Dortmund übt scharfe Kritik am Vorgehen die WBG Lanstrop GmbH und die Hausverwaltung Paul Immobilien GmbH: „Viele Mieter hatten Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnungen aus dem Jahr 2013 eingelegt. Nachzahlungsbeträge aus diesen Abrechnungen wurden nun angemahnt, obwohl die Auseinandersetzung zu den Abrechnungen noch nicht beendet ist. Am Zahlungsstichtag 19.02. hatten viele Mieter noch keine Antwort auf den Widerspruch erhalten. Zwar erhielten bis Ende Februar zahlreiche Mieter Antwortschreiben von Paul Immobilien, aber auch dann wird ausreichend Zeit benötigt um diese zu prüfen. Die Mahnschreiben für Rückstände aus der Betriebskostenabrechnung 2013 sind daher bei eingelegten Widersprüchen nicht angemessen und setzten die Mieter unnötig unter Druck. Durch die Zahlungsfrist von zwei Werktagen wird dieser Effekt noch verstärkt,“ erklärte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. an der Kampstraße.

Zudem ist aus den Mahnungen nicht ersichtlich, wie sich die angeblichen Mietrückstände zusammensetzen. Dort ist nur ein Pauschalbetrag genannt. Der Mieterverein Dortmund hat die WBG Lanstrop GmbH und die Hausverwaltung Paul Immobilien GmbH daher aufgefordert, zukünftig bei offenen Widersprüchen zu Betriebskostenabrechnungen auf Mahnungen zu verzichten.

„Betroffenen Mietern raten wir die Mahnungen mit Bezug auf die Widersprüche zur Betriebskostenabrechnung schriftlich zurückzuweisen und zudem eine Aufschlüsselung des Zahlungsrückstandes zu verlangen, um ggf. tatsächliche Rückstände aus der Mietzahlung erkennen zu können. Mieter sollten dann auch überprüfen, ob ggf. Mieterminderungen als Mietrückstand gebucht sind. In diesen Fällen sollten Mieter den Minderungsbetrag mit der Hausverwaltung zu klären“ sagte Rechtsanwalt Steffen Klaas, zuständiger Rechtsberater beim Mieterverein Dortmund. Mitglieder des Mietervereins sollen die Mahnschreiben zur Bearbeitung an den Mieterverein Dortmund, Kampstr, 4, 44137 Dortmund schicken.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 02.03.2015


© 2010-2024 Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
Impressum
Datenschutz