5. März 2015 (Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungspolitik)

Endlich! Bundestag beschließt Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Der Dachverband der Mietervereine, der Deutsche Mieterbund begrüßt die Entscheidung des Bundestages. Jetzt sind die Bundesländer am Zug.

 „Das ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat endlich die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht beschlossen“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundestages, der das so genannte Mietrechtsnovellierungsgesetz nach der zweiten und dritten Lesung heute beschlossen hat. „Jetzt sind die Bundesländer am Zug. Sie müssen die nach dem Gesetz notwendigen Verordnungen erlassen, damit in möglichst vielen Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten die Wiedervermietungsmieten tatsächlich gebremst werden“, forderte der Mieterbund-Direktor. 

Mit der vom Deutschen Mieterbund seit langem geforderten Mietpreisbremse werden die Wiedervermietungsmieten gedeckelt. Die Mieten, die beim Abschluss eines neuen Mietvertrages gezahlt werden müssen, dürfen dann höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen bzw. die bisherigen, in vorherigen Mietverhältnissen geforderten Mieten nicht übersteigen. Für den Wohnungsneubau und umfassend sanierte Wohnungen soll die Mietpreisbremse nicht gelten. 

Siebenkotten: „Die vielen Ausnahmen und Einschränkungen bei der Mietpreisbremse sind eine Wermutstropfen. Aber entscheidend ist, dass es jetzt erstmals eine gesetzliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt, die überzogenen Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages einen Riegel vorschiebt. Jetzt bzw. nach der Beschlussfassung des Bundesrates, voraussichtlich am 27. März, sind die Länder am Zug. Sie müssen schnellstmöglich Verordnungen erlassen und Städte und Gemeinden bestimmen, in denen aufgrund einer festgestellten Wohnungsmangellage die Mietpreisbremse gelten soll. In Berlin liegt die Verordnung schon in der Schublade. Hamburg will die Verordnung erlassen, sobald das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen ist. Und auch Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen schnellstmöglich handeln. Die anderen Bundesländern sollten diesen Beispielen kurzfristig folgen.“

"Wie befrüchten, dass die Mietpreisbremse in Dortmund, Castrop-Rauxel, Lünen und Waltrop nicht gelten wird. Dagegen wird das Bestellerprinzip bei Maklern flächendeckend gelten. Das ist für Mieter eine gute Nachricht", sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

 


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