Siebenkotten: „Die vielen Ausnahmen und Einschränkungen bei der Mietpreisbremse sind eine Wermutstropfen. Aber entscheidend ist, dass es jetzt erstmals eine gesetzliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt, die überzogenen Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages einen Riegel vorschiebt. Jetzt bzw. nach der Beschlussfassung des Bundesrates, voraussichtlich am 27. März, sind die Länder am Zug. Sie müssen schnellstmöglich Verordnungen erlassen und Städte und Gemeinden bestimmen, in denen aufgrund einer festgestellten Wohnungsmangellage die Mietpreisbremse gelten soll. In Berlin liegt die Verordnung schon in der Schublade. Hamburg will die Verordnung erlassen, sobald das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen ist. Und auch Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen schnellstmöglich handeln. Die anderen Bundesländern sollten diesen Beispielen kurzfristig folgen.“
"Wie befrüchten, dass die Mietpreisbremse in Dortmund, Castrop-Rauxel, Lünen und Waltrop nicht gelten wird. Dagegen wird das Bestellerprinzip bei Maklern flächendeckend gelten. Das ist für Mieter eine gute Nachricht", sagte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.