1. Juli 2020 (Corona, Miet- und Wohnungsrecht)

Corona-Kündigungsschutz durch Bundesregierung nicht verlängert

Die Bundesregierung hat den „Corona-Kündigungsschutz“ für Wohnungsmieter und gewerbliche Pächter nicht verlängert. Dieser gilt für Corona-bedingte Zahlungsrückstände im Zeitraum 01. April bis 30. Juni 2020. Die Bundesregierung hätte die Regelung für weitere Monate verlängern können. Konkret stand eine Verlängerung um drei Monate bis Ende September 2020 im Raum. Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht genutzt.

Bild: Fakultät Raumplanung, TU Dortmund

„Können Mieterinnen und Mieter ihre Miete im Juli und den Folgemonaten nicht bezahlen, gilt hier kein erweiterter Kündigungsschutz mehr. Wer also Corona-bedingt ab Juli keine Miete mehr zahlen kann, dem droht eine Kündigung.“, stellte Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund an der Kampstr. 4 klar.

Bekannt ist, dass der SPD-Teil der Bundesregierung – u.a. die zuständige Ministerin, Christine Lambrecht die entsprechende Forderung des Deutschen Mieterbundes (DMB), als Dachverband der örtlichen Mietervereine, nach Kräften unterstützt hat, genauso wie die oppositionellen Grünen und Linken. Für die Blockadehaltung der CDU/CSU gibt es bei den Mieterschützern keinerlei Verständnis.

Empfehlung: Stundungen- und Ratenzahlungen schriftlich vereinbaren

Betroffenen Mietern mit Zahlungsschwierigkeiten empfiehlt der Mieterverein weiterhin umgehend den Kontakt zum Vermieter zu suchen: „Wer im Juli und den Folgemonaten Schwierigkeiten hat die Miete oder Teile der Miete zu zahlen, empfehlen wir umgehend Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und eine Stundungs- und Ratenzahlungs­vereinbarung abzuschließen. Solche Vereinbarungen sind auch besondere gesetzliche Regelung verbindlich. Mieter haben dann die Sicherheit, dass es keinen Stress mit Mahnungen oder einer drohenden Kündigung gibt. Auch Mietverzichte können bei Bereitschaft des Vermieters verbindlich gegenseitig vereinbart werden.“, sagte Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Ein mieterfreundliches Musterformular für eine Vereinbarung zur Stundung- und Ratenzahlung ist auf der Internetseite des Mietervereins unter www.mvdo.de/corona.html erhältlich und liegen bei der Geschäftsstelle in der Kampstr. 4 zur kostenfreien Mitnahme aus. 

Vereinsmitglieder können sich nach telefonischer Terminvereinbarung rechtlich beraten und vertreten lassen. Telefonische Beratungstermine können unter der zentralen Rufnummer 0231 / 55 76 56 0 vereinbart werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Geschäftsstelle des Dortmunder Mietervereins an der Kampstr. 4 weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. 

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. // 01.07.2020


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