22. Dezember 2020 (Wohnungspolitik)

Evakuierung Hannibal II Dorstfeld – Eigentümer erklärt Verjährungsverzicht für Schadensersatzforderungen aus 2017

Für die ehemaligen Mieter des Hannibal II in Dorstfeld droht keine Verjährung der Schadensersatzansprüche aus 2017 zum Jahresende. Die zuständige Hausverwaltung Allsites Property Management GmbH bestätigte im Namen des Eigentümers gegenüber dem Mieterverein Dortmund den Verzicht auf die Verjährung.

Der Verzicht gilt für alle Forderungen aus dem Jahr 2017, die im Zuge der Evakuierung entstanden sind. Er gilt für alle Mieter, die zum Zeitpunkt der Räumung einen laufenden Mietervertrag hatten.

Im November hatte der Mieterverein in einer digitalen Mieterversammlung zur drohenden Verjährung informiert. Bereits im Vorfeld hatte die Stadt Dortmund erklärt, dass sie auf die Verjährung der Schadensersatzforderungen verzichtet.

Wer für die Kosten der Räumung aufkommen muss, wird in einem Gerichtsverfahren zwischen der Eigentümergesellschaft und der Stadt Dortmund entschieden. Solange wissen die Mieter nicht, an wen sie sich für Schadensersatz wenden müssen. Um die Verjährung dieser Forderungen zu verhindern, hätten die Mieter bis zum Jahresende sowohl Eigentümer und die Stadt Dortmund verklagen müssen oder einen Mahnbescheid erwirken müssen. Dies ist nun nicht mehr notwendig.

„Wir begrüßen es, dass die Eigentümer auf die Verjährung von Forderungen aus 2017 zum Jahresende verzichten. So werden unnötige Belastungen für die Mieter verhindert“, kommentiert Tobias Scholz, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, den Verzicht. 

Verzichtserklärung der Eigentümerseite

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund // 22.12.2020


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