29. Dezember 2020 (Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungspolitik)

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen der SHV im Dortmunder Nordwesten – bis zu 2.000€ Nachforderungen

Mieter der SHV Immobilien-Verwaltungs GmbH in Kirchlinde und Mengede erhielten um Weihnachten die Betriebs- und Heizkostenabrechnung von ihrem Vermieter. Demnach sollen sie bis zu 2.000€ nachzahlen. Der Mieterverein Dortmund prüfte die Mieterhöhungen für seine Mitglieder und stellte Fehler bei der Berechnung fest. Die SHV hatte die gezahlten Vorauszahlungen der Mieter nicht berücksichtigt. Die Mieterschutzorganisation an der Kampstraße 4 fordert von der SHV daher die Korrektur der Abrechnungen und empfiehlt betroffenen Mietern nicht vorschnell zu zahlen

Die Wohnungen wurden 2019 von der Vonovia an die neuen Eigentümergesellschaften (Do- Thoniesstraße GmbH & NRK Real Estate 66 GmbH) verkauft. Die SHV ist seitdem als Hausverwaltung tätig und rechnet für das Jahr 2019 die Betriebs- und Heizkosten ab. In den beim Mieterverein vorliegenden Fällen, hat die SHV hierbei allerdings lediglich die angefallenen Kosten berücksichtigt. Monatliche Vorauszahlungsbeträge werden zwar genannt, aber nicht abgezogen und somit praktisch „auf null“ gesetzt. Würden die Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt, schließen die vorliegenden Abrechnungen sogar mit Guthaben ab.

Die SHV führt in dem Schreiben aus, dass

„Durch den Verkauf Ihrer Wohnung an den Eigentümer Do-Thoniesstr. GmbH ist es möglich, dass nicht alle Ihrer Vorauszahlungsbeiträge der Betriebs- und Heizkosten berücksichtigt worden sind. Sollte dies in Ihrer Abrechnung der Fall sein, können Sie uns gerne Zahlungsnachweise, in Form von Bankkonto-Auszügen, zukommen lassen und Ihre Nebenkostenabrechnung 2019 wird dementsprechend korrigiert“

Aus Sicht des Mietervereins ist dieses Vorgehen skandalös:

„Der neuen Hausverwaltung liegen die Mieterkonten der Voreigentümer in der Regel vor. Daraus ergibt sich auch, welche Vorauszahlungen von den Mietern geleistet wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, hätte die Hausverwaltung im Laufe des Jahres genug Zeit gehabt, dies in Erfahrung zu bringen.“, kommentiert Markus Roeser, Stellvertretender Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins, „jetzt den Mietern horrende Nachforderungen zu präsentieren, weil man die Vorauszahlungen dann lieber nicht berücksichtigt, ist skandalös.“

Der Mieterverein rät allen Mieterinnen und Mietern die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen. Wenn Vorauszahlungen fehlen, dann sollte dies dem Eigentümer mitgeteilt und notfalls nachgewiesen werden. Unabhängig von fehlenden Vorauszahlungen, können Abrechnungen aber auch aus anderen Gründen fehlerhaft sein. Mieter sollten insbesondere prüfen, ob alle Kosten auch im Mietvertrag vereinbart sind. Weiterhin haben Mieter das Recht die Belege einzusehen.

Zahlung ist nicht Anerkennung

Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung insgesamt ein Jahr Zeit um Widerspruch einzulegen. Eine Zahlung der Nachforderung ist daher nicht zwangsläufig eine Anerkennung der Forderung. „Mieterinnen und Mieter, die die Nachforderungen jetzt aus Angst bereits gezahlt haben, können sich ihr Geld bei Fehlern in der Abrechnung also zurückholen“, erläutert Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund.

Kein Einzelfall

Bereits im Herbst 2020 erhielten viele Mieter in den SHV-Beständen Mieterhöhungen. Dabei waren Mieterhöhungen der Voreigentümer nicht berücksichtigt worden. Im Nachgang hatte die SHV eingeräumt, dass nicht alle Informationen der Vorverwaltung vorlägen. Es wurde eine Stornierung fehlerhafter Mieterhöhungen angekündigt. Auf entsprechende Anfragen des Mietervereins hierzu gibt es aktuell noch keine Rückmeldung

„Gerade nach den Erfahrungen aus dem Herbst, hätte man erwarten können, dass die Abrechnungen noch einmal genau geprüft werden. Der Fehler hätte bei einer Kontrolle auffallen müssen. Wir erwarten daher, dass die SHV die Abrechnungen von sich auskorrigiert und nicht auf die Belege der Mieter wartet“, stellt Markus Roeser klar. 

Hintergrundinfos Siedlung

Dortmund-Mengede: Hobestadt 1,3,5,6,8 und Stürzelbreite 6,8,10

Dortmund-Kirchlinde: Hangeneystr. 64-72 (gerade), Thoniesstraße 1-21 (ungerade) und 12-20 (gerade), Ermbrachtstr. 2-10 (gerade)

Die Wohnungen wurden ursprünglich von der Viterra errichtet und später in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nur ein Teil der Wohnungen konnte an Mieter oder andere Käufer veräußert werden, sodass die restlichen Mietwohnungen bei der Viterra verblieben. Die Vonovia, als Nachfolgerin, verkaufte 2019 die restlichen ca. 235 Wohnungen als Paket an die Do- Thoniesstraße GmbH mit Sitz in Planegg (Wohnungen in Do-Kirchlinde) und an die NRK Real Estate 66 GmbH mit Sitz in Grünwald  (Wohnungen in Do-Mengede). Die SHV Immobilien-Verwaltungs GmbH ist die beauftragte Hausverwaltungfür die Eigentümergesellschaften und damit Ansprechpartnerin für die Mieter.

Pressemitteilung Mieterverein Dortmund // 29.12.2020


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