7. Januar 2021 (Wohnungspolitik)

BMU und DMB fordern gerechte Verteilung der CO2-Kosten - Nur die vollständige Umlage der Kosten auf die Vermieter führt zur gewünschten Lenkungswirkung

„Aus klimapolitischer Sicht macht die Umlage des CO2-Preises auf die Mieterinnen und Mieter keinen Sinn. Der energetisch veraltete Gebäudebestand muss zwar dringend saniert werden. Dafür müssen aber die Akteure adressiert werden, die über die Art der Beheizung entscheiden, also die Vermieter – und zwar zu 100 Prozent,“ fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, anlässlich des Pressegesprächs gemeinsam mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur besseren und faireren Wirkung des CO2-Preises.

Das Ziel der CO2-Bepreisung ist, Klimaschutzinvestitionen im Gebäudebereich anzuregen. Diese Lenkungswirkung wird im Mietwohnbereich völlig verfehlt, wenn die CO2-Kosten zu 100 Prozent an den Mieter durchgereicht werden. Im Gebäudebestand zahlt der Mieter nach einer Sanierung über die Umlage der Modernisierungskosten bereits eine höhere Kaltmiete, völlig unabhängig von der Klimawirksamkeit der Maßnahmen. Selbst im teuren Neubau wird fast die Hälfte der Gebäude noch mit fossilem Gas beheizt - Mieter zahlen in beiden Fällen neben der oft höheren Miete dann auch noch den vollen CO2-Preis.

Mieterinnen und Mieter haben keinen Einfluss auf die Art der Beheizung des Gebäudes. Erschwerend kommt hinzu, das schwankende Energiepreise den Einfluss der Mieterinnen und Mieter auf ihre Heizkosten beschränken. „Etwaige Einsparungen durch Verbrauchsreduktion auf Mieterseite werden durch höhere Energiepreise und die CO2-Kosten aufgefressen. Das ist aus klima- und sozialpolitischer Sicht vollkommen kontraproduktiv,“ so Siebenkotten.

Mieterinnen und Mieter werden durch die CO2-Umlage mehrfach bestraft. Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Haus im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem energetisch guten Haus. Die CO2-Bepreisung vergrößert diese Schere deutlich auf Kosten derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich keine Wohnung in einem ökologischen Haus mit klimafreundlicher Heizanlage leisten können. Die geplanten Rückerstattungsmechanismen entlasten diese Gruppe nur ungenügend, da nicht per se alle Mieter und Mieterinnen in energetisch schlechten Gebäuden von einer gestiegenen Pendlerpauschale profitieren oder Wohngeld mit CO2-Zuschuss beziehen. Die geplante Begrenzung der EEG-Umlage reicht nicht aus, um die gestiegenen Heizkosten abzufedern. „Die Mietkostenbelastung ist für viele Haushalte immens. Infolge der Corona-Krise und der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen ist von erheblichen Einkommensverlusten für Mieterinnen und Mieter auszugehen, wodurch die individuelle Mietbelastung weiter steigen wird. Die Bundesregierung muss endlich handeln und Mieterinnen und Mieter vor einer weiteren Kostenbelastung schützen. Das Limit ist für viele längst erreicht bzw. überschritten!“ fordert Siebenkotten.

Hintergrund

Um soziale Härten durch steigende Heizkosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen. Diese sehen eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf Mieterinnen und Mieter vor, die gleichzeitig Anreize bei Vermieterinnen und Vermietern setzt, in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen zu investieren. Das Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz allein bietet keine ausreichende Entlastung für den gesamten Mietwohnbereich, da nur rund 3 Prozent der Mieterhaushalte davon profitieren.

Die Einführung des CO2-Preises für die Sektoren Wärme und Verkehr am 1. Januar 2021 wird insbesondere die Haushalte treffen, die im hohen Maße fossile Energieträger nutzen. 2018 sorgten Gas und Öl in gut drei Viertel aller Wohnungen hierzulande für Raumwärme. In jeder zweiten Wohnung (52,1 %) wurde das Heizsystem mit Erdgas betrieben. In knapp einem Viertel der Wohnungen in Deutschland kam überwiegend Öl für die Beheizung der Räume (23,5 %) zum Einsatz. In absoluten Zahlen ausgedrückt: 8,7 Mio. von insgesamt 36,9 Mio. Wohnungen wurden mit Öl beheizt. Laut Statistischem Bundesamt sind von den 2019 fertiggestellten Wohngebäuden (rund 108.100) 42,8 % mit einer Öl- oder Gasheizung ausgestattet.

Berechnungen durch co2online im Rahmen des Heizspiegels zeigen, dass ab 2021 für eine durchschnittliche Wohnung mit Mehrkosten von 25 bis 125 Euro pro Jahr zu rechnen ist. 

Pressemitteilung Deutscher Mieterbund // 07.01.2021

FAQ Notwendigkeit einer CO2-Bepreisung des Deutschen Mieterbundes 


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