10. Mai 2023 (Miet- und Wohnungsrecht)

Musterfeststellungsklage zu Preiserhöhungen E.ON Fernwärme/ Mieterverein ruft Betroffene auf sich zu melden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hält Fernwärme-Preiserhöhungen bei E.ON für rechtswidrig und plant eine gerichtliche Klärung über eine Musterfeststellungskla-ge. Hierfür werden Beispielfälle benötigt - betroffene Verbraucher:innen können sich beim vzbv melden.

Allein in Dortmund-Westerfilde und Kirchlinde betrifft dies knapp 500 Haushalte. Der Mieterverein Dortmund vertritt hier mehrere duzend Mitglieder bezüglich der Wärmeabrechnung 2021. Die Abrechnungen waren im Herbst 2022 mit zum Teil sehr hohen Nachforderungen bis knapp unter 2.000 € bei den Mieter:innen eingegangen.

In den Abrechnungen enthalten war eine deutliche Erhöhung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde von ca. 4,5 bzw. 4,7 Cent auf 9,2 bzw. 10,1 Cent. Die Betroffenen haben keine Mittteilung über die Erhöhung der Preise im Laufe des Jahres 2021 erhalten und konnten ihr Heizverhalten oder ihre finanzielle Lage nicht vorsorgend an die Verdopplung der Preise anpassen.

E.ON berechnet seine Preisanpassungen mit allgemeinen Preisindizes für Gas, Energie und Wärmelieferungen. Tatsächliche Preissteigerungen bei E.ON werden in der Begründung zumindest nicht aufgeführt.

Der vzbv klagt für die betroffenen Verbraucher:innen und trägt das Prozesskostenrisiko. Bei einem positiven Ausgang, müssen die einzelnen Betroffenen im Zweifel ihre exakten Ansprüche individuell noch selbst gerichtlich klären. Das Kostenrisiko ist allerdings sehr gering, da die Grundsatzfrage zu den Preisanpassungsklauseln dann durch die Musterfeststellungsklage bereits geklärt ist.

Um eine oder mehrere Musterfeststellungsklagen vorbereiten und auf den Weg bringen zu können, benötigt der vzbv bereits jetzt möglichst viele Beispiele von Betroffenen. Es besteht allerdings immer noch die Möglichkeit sich später der Klage anzuschließen, wenn diese formell eingereicht wird.

Der Mieterverein Dortmund empfiehlt betroffenen Mieter:innen sich beim vzbv zu melden und hofft, dass dies viele Haushalte bundesweit tun. „Bei der Fernwärme gibt es praktisch keine Wechselmöglichkeiten. Die betroffenen Mieter:innen können also nicht zu einem günstigeren Unternehmen wechseln. Umso wichtiger ist es, dass die Preisanpassungen transparent, nachvollziehbar und verhältnismäßig sind“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., „über die Musterfeststellungsklage kann anhand beispielhafter Fälle für alle Betroffenen gerichtlich geklärt werden, ob die Preiserhöhungen rechtlich wirksam sind. Das erspart unnötige Gerichtskosten und Risiken bei den Verbraucher:innen und entlastet die Gerichte.“

Über die hohen Nachforderungen in Westerfilde berichteten bereits mehrere Medien. Für weiteren Unmut sorgte die Tatsache, dass E.ON die Heizkosten nicht nur mit dem höheren Arbeitspreis, sondern zusätzlich nach Wohnfläche abrechnet, statt nach tatsächlichem Verbrauch. Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, steht Mieter:innen grundsätzlich ein Kürzungsrecht von 15 Prozent zu. Der Mieterverein Dortmund hat daher für betroffenen Mitglieder Widerspruch eingelegt. Bisher kommt EON den Betroffenen hier nicht entgegen. Die Musterfeststellungsklage des vzbv kann diese Fragestellung nicht aufgreifen.

Weiterführende Informationen

Portal zur Vorbereitung der Musterfeststellungsklage beim vzbz

FAQ des vzbv zum Thema Musterfeststellungsklage

Pressemitteilung des Mieterverein Dortmund // 10.05.2023


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