Annington lehnt Verkaufs-Stopp ab! Gespräche über Mieterschutzregelungen geführt – auch ein eventueller Ankauf durch DOGEWO21 ist möglich!
Die Deutsche Annington hat bekanntlich angekündigt sich von Ihren Häusern in der Germania-Siedlung in Dortmund Marten zu trennen.
Vertreter der Deutschen Annington, des Mieterbeirates Germania und des Mietervereins Dortmund e.V. haben vor wenigen Tagen die aktuelle Situation besprochen.
„Wir haben Anninton eindringlich vermittelt, dass im Falle eines hausweisen Verkaufs die Mieter Zwangsumzüge und Verdrängung befürchten. Die negativen Erfahrungen bei den Verkäufen der umliegenden Häuser in der Vergangenheit haben wir dargelegt.“, erläutert Karl Wenzelewski vom Mieterbeirat der Germania-Siedlung.
Die Vertreter der Deutschen Annington haben eine Rücknahme der Verkaufspläne leider kategorisch abgelehnt. Im weiteren Gesprächsverlauf gab es dann für die Mietervertreter zwei wichtige Fragestellungen:
Bekanntlich hat die Deutsche Annington zuletzt folgende Schutzregelungen angeboten:
Auf Grund der Risiken bei hausweisen Verkäufen haben die Mietervertreter die Deutsche Annington gebeten, die Möglichkeit eines Verkaufs aller Wohnungen an ein anderes Wohnungsunternehmen als Alternative zu prüfen. Dem hat die Deutsche Annington entsprochen.
„Ob es einen solchen Verkauf geben wird, ist völlig offen. Wir begrüßen, dass die Deutsche Annington diese Alternative einräumt und Angebote prüft. Inzwischen können wir bestätigen, dass erfreulicherweise die DOGEWO21 prüft, ob ein Ankauf möglich wäre.“, stellt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund fest.
Einen weitergehenden Sachstand gibt es bislang nicht. Weitere Informationen bzw. Bestätigungen sind ggf. über die DOGEWO21 möglich. Letztlich muss immer damit gerechnet werden, dass ein Ankauf an unterschiedlichen Preisvorstellungen scheitern kann.
Bliebe es doch beim hausweisen Verkauf durch die Deutsche Annington, ist den Mietervertretern wichtig, angebotene Mietschutzregelungen ggf. noch zu erweitern und mietrechtlich wirksam zu vereinbaren.
· 10 Jahre Wohnrecht für alle Mieter
· ein "lebenslanges Wohnrecht" für alle Mieter ab 65
· für Bergbauangehörige gilt generell ein "lebenslanges Wohnrecht"
· ein "lebenslanges Wohnrecht" ist für Mieter jünger als 65 Jahre in sog. Härtefällen möglich.
Diese Schutzregelungen beruhen maßgeblich auf der sog. „Viterra-Selbstverpflichtung“, an die die Deutsche Annington gebunden ist.
„Hier ist wichtig, dass solche Regelungen rechtzeitig vor einem Verkauf als Ergänzung zum Mietvertrag vereinbart werden. Hierzu ist Annington bereit.“, stellt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund fest.
Soweit es nicht zu einem Gesamtverkauf kommt, würden die Gespräche zu den Mieterschutzregelungen fortgeführt.
Pressemitteilung vom 26.08.2011
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